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Prüfungszulassungsvoraussetzungen |
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Wir empfehlen Ihnen, vor der Anmeldung zum Lehrgang mit der IHK zu klären, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden. Auskunft hierzu erteilen Ihnen die Weiterbildungsberatungsstellen der Industrie- und Handelskammern.
Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem IT-Bereich zugeordnet werden kann und danach eine mindestens 1-jährige Berufspraxis
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oder
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 2-jährige Berufspraxis
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oder
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eine mindestens 5-jährige Berufspraxis aufweist.
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Sie müssen zudem Ihren Spezialistenstatus nachweisen. Bei allen Angaben gilt der Termin der Prüfung, nicht der Lehrgangsbeginn.
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