Um zur Prüfung zugelassen werden zu können, müssen Sie den Status als IT-Spezialist nachweisen. Hier gibt es drei Möglichkeiten:

I. Ihr Arbeitgeber bescheinigt Ihnen, dass Ihr Tätigkeitsbereich im Unternehmen einem der
14 definierten Spezialisten-Profile zugeordnet werden kann.

oder

II. Sie lassen sich vor einer akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft zum IT-Spezialisten nach DIN EN ISO 17024 zertifizieren.

oder

III. Sie müssen auf andere Art und Weise nachweisen, dass Sie die Qualifikation eines IT-Spezialisten besitzen. Sie können u. a. an einem "Zertifikatslehrgang" teilnehmen und erhalten ein IHK-Zertifikat z. B. "IT Administrator IHK".

Dieses Zertifikat wird von den Industrie- und Handelskammern bzw. den Prüfungsausschüssen als "Spezialisten-Status" gewertet. Dieses Zertifikat ist allerdings keine Zertifizierung zum IT-Spezialisten nach DIN EN ISO 17024!

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Zertifikatslehrgänge werden von verschiedenen Bildungsträgern angeboten. Details zur Spezialisten-Zertifizierung finden Sie unter it-specialists.eu.

 

 

 

 

 

 

 

 

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