| Förderungsmöglichkeiten |
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Meister-BAföG Für Ihren Lehrgang können Sie Meister-BAföG erhalten, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Das Amt für Ausbildungsförderung kann Ihnen ein Darlehen gewähren und bis zu 30,5% der Seminargebühren übernehmen. Wenn Sie mit Ihrer Weiterbildung nach dem 01.07.2009 begonnen haben, werden Ihnen bei bestandener Prüfung 25% der Rest-Darlehenssumme erlassen. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Auch die Weiterbildungsberatungsstellen der Industrie- und Handelskammern informieren Sie gerne. Details zum Meister-BAföG finden Sie unter meister-bafoeg.info.
Bildungs-Scheck Sie erhalten einen Bildungs-Scheck pro Jahr (500,- €), wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Dieses Angebot richtet sich an Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten. Der Zugang ist sowohl individuell als auch betrieblich möglich, so dass interessierte Beschäftigte ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen können wie Betriebe, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigen. Mehr Informationen erhalten Sie unter bildungsscheck.nrw.de. |